Bei meinen Workshops, Seminaren und Vorträgen kommen oft viele nützliche Anknüpfungspunkte zusammen, sowohl von meiner/unserer Seite als referierende Person(en), als auch aus den Reihen der Teilnehmenden. Dies ist die Fundgrube dieser gehobenen Schätze:
„Den eigenen Namen verwenden, auch wenn im Ausweis etwas anderes steht
Was wenige wissen: Es gibt keine Pflicht, im Alltag den Vornamen zu verwenden und das Geschlecht anzugeben, die im Personenstandsregister eingetragen sind. In Schulzeugnissen, auf Krankenversicherungskarten und Ähnlichem darf der Vorname stehen, den die betreffende Person zum Ausdruck ihrer Geschlechtsidentität selbst wählt. Auch Kauf-, Miet- oder Arbeitsverträge können mit selbst gewähltem Vornamen unterschrieben werden, ohne dadurch an Gültigkeit zu verlieren.
Nur in wenigen Ausnahmefällen muss der gesetzliche Name verwendet werden – nämlich wenn vor Gericht, gegenüber Polizei, Behörden oder einer_einem Notar_in die Identität einer Person festgestellt werden soll.“
– aus der Seite “Alternativen zum TSG” des BMFSFJ/Regenbogenportals
Linktipps von Teilnehmenden: